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LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
MPEG2-Standard XVII
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- BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98
Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin (Zeitmoment) bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Umstandsmoment) (BGH, GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter, m. w. Nachw.).Beim Unterlassungsanspruch kommt Verwirkung in Betracht, wenn der Rechtsinhaber über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß gegen seine Rechte kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen kennen musste, so dass der Verletzer mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat (BGH, GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter, m. w. Nachw.).
Statt eines Besitzstands im Sinne der sachlich-wirtschaftlichen Basis für die künftige wirtschaftliche Betätigung des Verletzers, wie er für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch entscheidend ist, genügt es, wenn der Schuldner sich bei seinen wirtschaftlichen Dispositionen darauf eingerichtet hat und einrichten durfte, keine Zahlung an den Gläubiger (mehr) leisten zu müssen (BGH, GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter, m. w. Nachw.).
- BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
Orange-Book-Standard
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Die vom BGH in der "Orange-Book"-Entscheidung (GRUR 2009, 694) aufgestellten Anforderungen sind nicht erfüllt.c) Bei Anwendung der in der "Orange-Book"-Entscheidung aufgestellten Grundsätze kann zunächst dahinstehen, ob die Beklagte mit Schreiben vom 01.06.2011 nebst Anlagen (Anlage B 14) der Klägerin ein annahmefähiges unbedingtes Lizenzangebot (BGH GRUR 2009, 694 - Orange-Book; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II) unterbreitet hat, woran Zweifel bestehen könnten, weil die Beklagte ihrem Vorbringen zufolge, den Abschluss eines Lizenzvertrages auf dieser Grundlage von der Klärung steuerrechtlicher Aspekte abhängig macht.
- BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99
Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Der Einwand ist begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht hat (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 - Videosignal-Codierung I).Das Recht an einem patentgeschützten Verfahren wird grundsätzlich nicht dadurch verbraucht, dass die zur Durchführung des Verfahrens erforderliche Vorrichtung mit Zustimmung des Patentinhabers in den Handelsverkehr gelangt (BGH, GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage).
- OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06
Auslegung und Umfang eines Gebrauchsmusterschutzanspruches für Tintenpatronen - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Der Einwand ist begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht hat (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 - Videosignal-Codierung I).c) Bei Anwendung der in der "Orange-Book"-Entscheidung aufgestellten Grundsätze kann zunächst dahinstehen, ob die Beklagte mit Schreiben vom 01.06.2011 nebst Anlagen (Anlage B 14) der Klägerin ein annahmefähiges unbedingtes Lizenzangebot (BGH GRUR 2009, 694 - Orange-Book; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II) unterbreitet hat, woran Zweifel bestehen könnten, weil die Beklagte ihrem Vorbringen zufolge, den Abschluss eines Lizenzvertrages auf dieser Grundlage von der Klärung steuerrechtlicher Aspekte abhängig macht.
- LG Düsseldorf, 07.06.2011 - 4b O 31/10
Verpflichtung zum Unterlassen des Anbietens eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Damit kennt unsere Rechtsordnung keinen über ein schuldrechtlich wirkendes "pactum de non petendo" hinausgehenden (teilweisen) dinglichen Verzicht (LG Mannheim, InstGE 11, 9, 12 - UMTS-fähiges Mobiltelefon; LG Düsseldorf, 4b O 31/10, Urteil vom 07.06.2011).Aus der FRAND-Verpflichtungserklärung ergibt sich auch kein Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB; LG Düsseldorf, 4b O 31/10, Urteil vom 07.06.2011; offen gelassen in LG Düsseldorf, 4a O 224/05, Urteil vom 13.02.2007).
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 54/10
Behauptung einer Patentverletzung durch Darlegung des Erwerbs von nicht als …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen (Anlagen B 10 bis B 19 sowie Anlage K-Replik 4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) machte die Klägerin der Beklagten Ende 2010 den Vorschlag, den MPEG-2-Standardlizenzvertrag gemäß Anlage B 20 zu unterzeichnen, für die lizenzpflichtigen Umsätze in der Vergangenheit Auskunft zu erteilen und die sich daraus ergebenden Lizenzgebühren für die Vergangenheit an die A abzuführen.Mit Schreiben vom 14.06.2011 (Anlage K-Replik-4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) ließ die Klägerin die Beklagte wissen, dass mit dem MPEG-2-Standardlizenzvertrag nur die Möglichkeit einer weltweiten Lizenz bestehe.
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 47/10
MPEG-2-Standard VI
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen (Anlagen B 10 bis B 19 sowie Anlage K-Replik 4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) machte die Klägerin der Beklagten Ende 2010 den Vorschlag, den MPEG-2-Standardlizenzvertrag gemäß Anlage B 20 zu unterzeichnen, für die lizenzpflichtigen Umsätze in der Vergangenheit Auskunft zu erteilen und die sich daraus ergebenden Lizenzgebühren für die Vergangenheit an die A abzuführen.Mit Schreiben vom 14.06.2011 (Anlage K-Replik-4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) ließ die Klägerin die Beklagte wissen, dass mit dem MPEG-2-Standardlizenzvertrag nur die Möglichkeit einer weltweiten Lizenz bestehe.
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 53/10
MPEG2-Standard XXII
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen (Anlagen B 10 bis B 19 sowie Anlage K-Replik 4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) machte die Klägerin der Beklagten Ende 2010 den Vorschlag, den MPEG-2-Standardlizenzvertrag gemäß Anlage B 20 zu unterzeichnen, für die lizenzpflichtigen Umsätze in der Vergangenheit Auskunft zu erteilen und die sich daraus ergebenden Lizenzgebühren für die Vergangenheit an die A abzuführen.Mit Schreiben vom 14.06.2011 (Anlage K-Replik-4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) ließ die Klägerin die Beklagte wissen, dass mit dem MPEG-2-Standardlizenzvertrag nur die Möglichkeit einer weltweiten Lizenz bestehe.
- LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 95/10
MPEG2-Standard XXVIII
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen (Anlagen B 10 bis B 19 sowie Anlage K-Replik 4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) machte die Klägerin der Beklagten Ende 2010 den Vorschlag, den MPEG-2-Standardlizenzvertrag gemäß Anlage B 20 zu unterzeichnen, für die lizenzpflichtigen Umsätze in der Vergangenheit Auskunft zu erteilen und die sich daraus ergebenden Lizenzgebühren für die Vergangenheit an die A abzuführen.Mit Schreiben vom 14.06.2011 (Anlage K-Replik-4 der beigezogenen Akten aus den Verfahren 4b O 53/10, 4b O 95/10, 4b O 54/10 und 4b O 47/10) ließ die Klägerin die Beklagte wissen, dass mit dem MPEG-2-Standardlizenzvertrag nur die Möglichkeit einer weltweiten Lizenz bestehe.
- BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94
"Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10
Der Einwand ist begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht hat (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70 - Videosignal-Codierung I). - LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung …
- BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines …
- LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4b O 78/07
Patentrechtsverstoß bei Verwendung des MPEG 2-Standards bei der Datencodierung; …
- BSG, 27.06.2019 - B 2 U 26/19 S
Unzulässige Beschwerde gegen eine unanfechtbare Entscheidung des LSG
- LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 224/05
Verletzung des Patents betreffend ein Verfahren zur Konfigurierung einer …